Jetzt noch ansuchen: aws Investitionsprämie
Thermische Sanierung bis zu 50 % fördern lassen: Der nicht rückzahlbare Zuschuss steht allen Klein-, Mittel- und Großbetrieben aller Branchen zur Verfügung und ist mit anderen Förderungen kombinierbar.
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Die COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (InvPrG) gibt es befristet bis zum 28.02.2021. Sie soll einen zusätzlichen Anreiz für die kurzfristige Umsetzung von Investitionen schaffen.
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Förderbare Investitionen
Materielle und immaterielle Neuinvestition werden mit 7 % gefördert – Anlagen, Maschinen, Büro- oder Geschäftsausstattung. Und Investition in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit werden mit 14-%igen Zuschuss unterstützt – thermische Sanierung fällt unter diesen Bereich.
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Thermische Sanierung
Diese Förderung kann zusätzlich zu den bestehenden Förderungsangeboten der Umweltförderung im Inland, des Klima- und Energiefonds sowie des klimaaktiv mobil Förderungsprogrammes in Anspruch genommen werden. Durch die Kombination der bestehenden Umweltförderungen mit der Öko-Investitionsprämie ergibt sich ein Zuschussbetrag von insgesamt bis zu 50 % der Investitionskosten.
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Die Antragstellung für die Öko-Investitionsprämie ist zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 möglich. Die Inbetriebnahme und Bezahlung der geförderten Maßnahmen müssen bis spätestens 28.02.2022 erfolgen. Bei Investitionen von mehr als 20 Millionen Euro längstens bis 28.02.2024.
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Förderabwicklung
Die Abwicklung erfolgt durch die Austria Wirtschaft Service GmbH (aws). Die detaillierten Förderungsbestimmungen und Richtlinien finden Sie unter www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie.
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Die elektronische Antragstellung muss separat zum Antrag auf Umweltförderungen erfolgen: www.foerdermanager.aws.at
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Fragen an
aws
Montag–Freitag: 08.00–18.00 Uhr und Samstag: 08.00–15.00 Uhr
+43 (1) 501 75-400
investitionspraemie@aws.at
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Weblink:
www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/
www.publicconsulting.at/newsletter/newsletter-14/kig-oeko-investitionspraemie.html